§ 53 WuSolvV — KSA-Bemessungsgrundlage einer Verbriefungsposition
Die KSA-Bemessungsgrundlage einer Verbriefungsposition entspricht ihrer KSA-Bemessungsgrundlage nach § 36.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.