Anlage 8 WpI-AnzV — (zu § 15)Formular WpI-PBPassivische Beteiligungsanzeige

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 30 - 32)

(Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 9 oder § 64 Absatz 4 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes)

Bundesanstalt für

FinanzdienstleistungsaufsichtDeutsche Bundesbank

HauptverwaltungIdent-Nummer

des Wertpapierinstituts

Wird von der Behörde ausgefüllt

1. Angaben zum Wertpapierinstitut

Firma

(laut Registereintragung)

Sitz mit PLZ

BAK-Nummer

2. Anzeige

□ Einzelanzeige     □ Sammelanzeige (Das ist Teilanzeige Nummer __ von insgesamt __ Teilanzeigen.)

Datum der Wirksamkeit/Stichtag

2.1 Art der Anzeige□ Bedeutende Beteiligung (§ 64 Absatz 1 Nummer 9, § 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG)

□ Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Wertpapierinstitut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG)

2.2 Anlass der Anzeige□ Erwerb   □ Veränderung   □ Aufgabe

einer bedeutenden Beteiligung

2.3 Anteilseigner

Name/Firma und Rechtsform

(laut Registereintragung)

Geburtsdatum

(bei natürlichen Personen)

Sitz mit PLZ

Sitzstaat

Ident-Nummer

(falls bekannt)

Register-Nummer/Amtsgericht2LEIWirtschaftszweigServicenummer

2.4 Angaben zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen

(nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG))

Firma und Rechtsform

(laut Registereintragung)

Sitz mit PLZ

Sitzstaat

Ident-Nummer

(falls bekannt)LEI3Wirtschaftszweig4Servicenummer5

3. Angaben zu den Beteiligungsquoten,

(wird durch die Bundesbank

ausgefüllt)

Ident-Nummer

des Anteilseigners/

BeteiligungsunternehmensFirma, Rechtsform und Sitz

(lt. Registereintragung) mit

PLZ und Sitzstaat; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI;

Wirtschaftszweig; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des vollständigen Namen und Geburtsdatum; Ident-Nummer (falls bekannt); ServicenummerKapitalanteil,Kapital

des Wertpapier-

instituts/Unter-

nehmens

Tsd. EuroStimm-

rechts-an-

teil10, 

in

ProzentVerhältnis

zum

Wert-

papier-

institut

%Tsd. Euro

Der Anteilseigner hält an dem Wertpapierinstitut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von ____ Prozent.

4. Weitere Angaben

4.1 Wird die Beteiligung an dem Wertpapierinstitut (bei Anzeigen nach § 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG: an dem nachgeordneten ausländischen Unternehmen) von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten

□ Nein.□ Ja.

Es sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.

4.2 Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden

□ Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.

4.3 Wird das Wertpapierinstitut durch den Erwerb Teil einer Gruppe?

□ Nein.□ Ja. Bitte geben Sie ein, um welche Gruppe es sich handelt:

5. Besondere Bemerkungen

6. Kontakt für Rückfragen

Name

Telefon-Nummer

E-Mail

7. Unterschrift

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.