Anlage 1 WpI-AnzV — (zu den §§ 4 und 10)Formular WpI-PVAnzeige über Personelle Veränderungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 13 - 15)
(Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 3, § 65 Absatz 1 Nummer 1,
§ 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 oder Nummer 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes)
Bundesanstalt für
FinanzdienstleistungsaufsichtDeutsche Bundesbank
HauptverwaltungIdent-Nummer
Geschäftsleiter/in
Ident-Nummer
des Wertpapierinstituts
Wird von der Behörde ausgefüllt
1. Angaben zum/zur□ Wertpapierinstitut
□ Investmentholdinggesellschaft
Firma
(laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
BAK-Nummer
Ident-Nummer
(falls bekannt)
2. Angaben zur Person□ Herr □ Frau
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort, Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Persönliche nationale Identifikationsnummer
Kontaktdaten
Telefon
Gesellschaftsrechtliche Funktion
3. Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans des Wertpapierinstituts
(Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 und § 64 Absatz 1 Nummer 3 WpIG)
Bitte beachten Sie, dass die Anzeigen über die Absicht der Bestellung sowie das Ausscheiden eines Geschäftsleiters oder Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans mithilfe des Formblatts in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 einzureichen sind.
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit
4. Änderung der Ermächtigung einer Person, die nicht Geschäftsleiter ist, zur Einzelvertretung des
Wertpapierinstituts in dessen gesamten Geschäftsbereich
(§ 64 Absatz 1 Nummer 1 und 2 WpIG)
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit
Ggf. Grund für Änderung/Aufgabe
der Absicht/Entzug
5. Änderung der Besetzung einer Schlüsselfunktion
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit
Grund für Entzug der Besetzung
6. Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans einer Investmentholdinggesellschaft
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit
Grund für das Ausscheiden
7. Änderungen bei der Ersatzperson im Verhinderungsfall
(Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c und d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943)
Art der Anzeige
Datum der Wirksamkeit
8. Bemerkungen
9. Kontakt für Rückfragen
Name
Telefon-Nummer
10. Unterschrift
Ort/Datumeigenhändige Unterschrift
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.