Anlage 2 WpI-AnzV — (zu § 11 Absatz 1 und § 18 Absatz 5)Formular WpI-NTNebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich führen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 16 - 17)

(Anzeige nach § 67 Absatz 1 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes)

Bundesanstalt für

FinanzdienstleistungsaufsichtDeutsche Bundesbank

HauptverwaltungIdent-Nummer

Geschäftsleiter/in

Ident-Nummer

des Wertpapierinstituts

Wird von der Behörde ausgefüllt

1. Angaben zur Person□ Herr      □ Frau

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum

Geburtsort, Geburtsstaat

Anschrift des Hauptwohnsitzes

Straße, Hausnummer

Postleitzahl

Ort

Staat

Persönliche nationale Identifikationsnummer

2. Angaben zur Tätigkeit als

Firma

(laut Registereintragung)

Sitz mit PLZ

BAK-Nummer

Ident-Nummer

(falls bekannt)

3. Angaben zur anzuzeigenden Nebentätigkeit bei einem anderen Unternehmen

□ Beginn der Nebentätigkeit□ Beendigung der Nebentätigkeit

Datum der Wirksamkeit

Nebentätigkeit als

Unternehmen

Firma und Rechtsform

(laut Registereintragung)

Sitz mit PLZ

Sitzstaat

Register-Nummer/AmtsgerichtLEIWirtschaftszweigIdent-Nummer

(falls bekannt)

(nur für Große Wertpapierinstitute relevant)

4. Angaben zur Mandatshöchstzahlberechnung gemäß den §§ 25c und 25d KWG

Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen).

5. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)

6. Kontakt für Rückfragen

Name

Telefon-Nummer

E-Mail

7. Unterschrift

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.