Inhaltsübersicht RheinSchPersV

Teil I

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen für Teile I, II und III

§ 1.01Geltungsbereich

§ 1.02Begriffsbestimmungen

§ 1.03Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

§ 1.04Dienstanweisungen

§ 1.05Überwachung

§ 1.06Evaluierung

Kapitel 2

Register

§ 2.01Erfassung in einem digitalen Register

Teil II

Befähigungen

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 3

Allgemeine Bestimmungen

§ 3.01Bezeichnung der Funktionen

§ 3.02Geltung von Besatzungsdokumenten

§ 3.03Ersatzausfertigung

§ 3.04Kosten

Kapitel 4

Tauglichkeit

§ 4.01Tauglichkeit der Besatzungsmitglieder

§ 4.02Regelmäßige Überprüfung der Tauglichkeit

§ 4.03Tauglichkeit des Maschinisten

Kapitel 5

Schifferdienstbuch und Fahrzeiten

§ 5.01Schifferdienstbuch

§ 5.02Nachweis von Fahrzeiten und Streckenfahrten

Kapitel 6

Zugelassene Ausbildungsprogramme

§ 6.01Zulassung eines Ausbildungsprogramms

Kapitel 7

Zulassung zur und Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung

§ 7.01Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung

§ 7.02Inhalt der behördlichen Befähigungsprüfung

§ 7.03Prüfungskommission für behördliche Befähigungsprüfungen

Kapitel 8

Überprüfung und Entzug der Befähigungszeugnisse

§ 8.01Aussetzen der Gültigkeit des Befähigungszeugnisses

§ 8.02Entzug des Befähigungszeugnisses

§ 8.03Sicherstellung des als physisches Dokument ausgestellten Befähigungszeugnisses

Abschnitt 2

Befähigungen auf Einstiegs- und Betriebsebene

Kapitel 9

Anwendungsbereich dieses Abschnitts

§ 9.01Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist

Kapitel 10

Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse auf Einstiegs- und Betriebsebene

§ 10.01Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

§ 10.02Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten des Maschinisten

§ 10.03Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse für die Einstiegs- und die Betriebsebene

Abschnitt 3

Befähigungen auf Führungsebene

Kapitel 11

Patentpflicht und Patentarten

§ 11.01Patentpflicht

§ 11.02Patentarten

Kapitel 12

Erwerb der Patente

§ 12.01Rheinpatent

§ 12.02Sportpatent

§ 12.03Behördenpatent

§ 12.04Antrag auf Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung

§ 12.05Befreiungen und Erleichterungen bei der Prüfung

§ 12.06Prüfung im Rahmen eines zugelassenen Ausbildungsprogramms

§ 12.07Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer

§ 12.08Vorläufiges Rheinpatent

Kapitel 13

Erwerb der Besonderen Berechtigungen

§ 13.01Besondere Berechtigungen

§ 13.02Besondere Berechtigung für Radarfahrten

§ 13.03Besondere Berechtigung für das Befahren von Wasserstraßen, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden

§ 13.04Besondere Berechtigung für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

§ 13.05Besondere Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen, die mit Flüssigerdgas betrieben werden

§ 13.06Besondere Berechtigung für das Führen von Großverbänden

Abschnitt 4

Befähigungen für Besondere Tätigkeiten

Kapitel 14

Sicherheitspersonal auf dem ADN unterliegenden Fahrzeugen

§ 14.01Verweis auf die Bestimmungen des ADN

Kapitel 15

Sicherheitspersonal auf mit Flüssigerdgas (LNG) betriebenen Fahrzeugen

§ 15.01Sachkunde und Einweisung

§ 15.02Befähigungszeugnis

§ 15.03Lehrgang und Prüfung

§ 15.04Zulassung von Lehrgängen

§ 15.05Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen

§ 15.06Gültigkeit und Verlängerung des Befähigungszeugnisses

Kapitel 16

Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen

§ 16.01Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen

§ 16.02Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt

§ 16.03Basislehrgang für Sachkundige

§ 16.04Auffrischungslehrgang für Sachkundige

§ 16.05Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige

§ 16.06Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen

§ 16.07Ersthelfer

§ 16.08Atemschutzgeräteträger

§ 16.09Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger

§ 16.10Art des Nachweises der Befähigung

§ 16.11Anzahl des Sicherheitspersonals

§ 16.12Pflichten des Schiffsführers und des Sachkundigen

§ 16.13Aufsicht

Teil III

Besatzung

Kapitel 17

Allgemeines

§ 17.01Allgemeines

§ 17.02Gleichwertigkeit und Abweichungen

Kapitel 18

Betriebsformen, Mindestruhezeit, Bordbuch

§ 18.01Betriebsformen

§ 18.02Mindestruhezeit

§ 18.03Wechsel oder Wiederholung der Betriebsform

§ 18.04Bordbuch – Fahrtenschreiber

Kapitel 19

Mindestbesatzungen an Bord

§ 19.01Ausrüstung der Fahrzeuge

§ 19.02Mindestbesatzung der Motorschiffe und Schubboote

§ 19.03Mindestbesatzung der starren Verbände und anderen starren Zusammenstellungen

§ 19.04Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe

§ 19.05Nichterfüllung des Ausrüstungsstandards nach § 19.01

§ 19.06Mindestbesatzung der übrigen Fahrzeuge

§ 19.07Mindestbesatzung von Seeschiffen

§ 19.08Mindestbesatzung von Kanalpenichen

§ 19.09Mindestbesatzung von Sportfahrzeugen

§ 19.10Ausnahme

Teil IV

Übergangsbestimmungen

Kapitel 20

Übergangsbestimmungen

§ 20.01Gültigkeit der Schifferdienstbücher

§ 20.02Gültigkeit der Bordbücher

§ 20.03Gültigkeit der bisherigen Rheinpatente

§ 20.04Gültigkeit der Behörden- und Sportpatente

§ 20.05Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde

§ 20.06Gültigkeit der bisherigen Streckenzeugnisse

§ 20.07Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

§ 20.08Gültigkeit von Zeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen

§ 20.09Gültigkeit der Radarpatente

§ 20.10Gültigkeit der Qualifikation als Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen oder als Sachkundiger für LNG

§ 20.11Anrechnung von Fahrzeiten

Anlagen

Anlage 1:Tauglichkeitsnachweis in der Binnenschifffahrt (Muster)

Anlage 2:Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Sportpatentes und eines Behördenpatentes

Anlage 3:Sportpatent

Anlage 4:Behördenpatent

Anlage 5:Besonderheiten für das Befahren von Abschnitten des Rheins, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden

Anlage 6:Bescheinigung Ersthelfer in der Fahrgastschifffahrt (Muster)

Anlage 7:Bescheinigung Atemschutzgeräteträger in der Fahrgastschifffahrt (Muster)

Anlage 8:Bescheinigung für den Nachweis der geforderten Ruhezeit nach § 18.03 Nummer 2 bis 6 (Muster)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.