§ 9.01 RheinSchPersV — Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist
1.
Zu den Funktionen auf der Einstiegsebene gehören der Decksmann und der Leichtmatrose. Zu den Funktionen auf der Betriebsebene gehören der Matrose, der Bootsmann und der Steuermann.
2.
In den Anwendungsbereich dieses Abschnitts fällt auch der Maschinist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.