§ 19 PrüfV — Besonderheiten bei der Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungsunternehmen
Bei Nichtlebensversicherungsverpflichtungen ist getrennt nach Prämien- und Schadenrückstellung zu berichten. Dabei ist auch auf die Verfahren zur Berechnung der Risikomarge einzugehen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.