§ 45 MilchPQV — Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe

Zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch dürfen zugesetzt werden:

1.

Vitamine und Mineralstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006;

2.

Lebensmittelenzyme;

3.

Lebensmittelzusatzstoffe;

4.

Laktase.Satz 1 Nummer 1 gilt vorbehaltlich des § 1a des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.