§ 45 MilchPQV — Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe
Zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch dürfen zugesetzt werden:
1.
Vitamine und Mineralstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006;
2.
Lebensmittelenzyme;
3.
Lebensmittelzusatzstoffe;
4.
Laktase.Satz 1 Nummer 1 gilt vorbehaltlich des § 1a des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.