§ 36 MilchPQV — Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse
Für Käse und für Erzeugnisse aus Käse gelten die folgenden Fettgehaltsstufen:
FettgehaltsstufeFettgehalt in der Trockenmasse
1. Doppelrahmstufemindestens 60 % und
höchstens 87 %
2. Rahmstufemindestens 50 %
weniger als 60 %
3. Vollfettstufemindestens 45 %
weniger als 50 %
4. Fettstufemindestens 40 %
weniger als 45 %
5. Dreiviertelfettstufemindestens 30 %
weniger als 40 %
6. Halbfettstufemindestens 20 %
weniger als 30 %
7. Viertelfettstufemindestens 10 %
weniger als 20 %
8. Magerstufeweniger als 10 %.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.