§ 36 MilchPQV — Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse

Für Käse und für Erzeugnisse aus Käse gelten die folgenden Fettgehaltsstufen:

FettgehaltsstufeFettgehalt in der Trockenmasse

1. Doppelrahmstufemindestens  60 % und

höchstens   87 %

2. Rahmstufemindestens  50 %

weniger als  60 %

3. Vollfettstufemindestens  45 %

weniger als  50 %

4. Fettstufemindestens  40 %

weniger als  45 %

5. Dreiviertelfettstufemindestens  30 %

weniger als  40 %

6. Halbfettstufemindestens  20 %

weniger als  30 %

7. Viertelfettstufemindestens  10 %

weniger als  20 %

8. Magerstufeweniger als  10 %.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.