§ 30 MilchPQV — Sauermilchquark

Sauermilchquark ist Quark, der

1.

aus Magermilch unter Verwendung von Milchsäurebakterien hergestellt worden ist, wobei

a)

folgende weitere Stoffe verwendet werden dürfen:

aa)

Lab,

bb)

Wiederkäuermagenpepsin,

cc)

Zubereitungen aus Lab oder Schweinemagenpepsin, wenn bei einer Zubereitung der Anteil an Chymosin mindestens 25 Prozent beträgt,

dd)

Labaustauschstoffe und

ee)

Bakterien-, Hefe- und Pilzkulturen, sofern der Sauermilchquark zur Sauermilchkäseherstellung dient,

b)

eine Wärmeeinwirkung vorgenommen werden darf und

2.

eine fettfreie Trockenmasse von mindestens 32 Prozent aufweist.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.