§ 14 MilchPQV — Weitere bei Buttersorten verwendbare Lebensmittel und Stoffe
Bei der Herstellung von Buttersorten dürfen folgende weitere Lebensmittel und Stoffe verwendet werden, wenn die Voraussetzungen des Anhanges VII Teils III Nummer 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingehalten werden:
1.
Speisesalz und jodiertes Speisesalz,
2.
Trinkwasser,
3.
Laktase und
4.
Lebensmittelzusatzstoffe.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.