§ 14 MilchPQV — Weitere bei Buttersorten verwendbare Lebensmittel und Stoffe

Bei der Herstellung von Buttersorten dürfen folgende weitere Lebensmittel und Stoffe verwendet werden, wenn die Voraussetzungen des Anhanges VII Teils III Nummer 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingehalten werden:

1.

Speisesalz und jodiertes Speisesalz,

2.

Trinkwasser,

3.

Laktase und

4.

Lebensmittelzusatzstoffe.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.