§ 33 MilchPQV — Käsestandardsorten bei Käsearten

(1) Käse der Käseart Sauermilchkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten

1.

Harzer Käse und Mainzer Käse sowie

2.

Handkäse, Bauernhandkäse, Korbkäse, Stangenkäse und Spitzkäse.

(2) Käse der Käseart Pasta-filata-Käse wird unterteilt in die Käsestandardsorten

1.

Provolone,

2.

Mozzarella und

3.

schnittfester Mozzarella.

(3) Für die Käsestandardsorten nach den Absätzen 1 und 2 gelten die in Anlage 4 Abschnitt B und C bezeichneten Anforderungen an die Herstellungsweise und Beschaffenheit sowie an die sonstigen Eigenschaften.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.