§ 42 GVIDVDV — Modulprüfungen in den Fachstudien

Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen:

1.

Klausur,

2.

Hausarbeit,

3.

Präsentation,

4.

Projektarbeit,

5.

Portfolio,

6.

Software-Anwendung,

7.

mündliche Prüfung,

8.

Kolloquium (Gruppengespräch).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.