§ 25 GVIDVDV — Studieninhalte
Das Studium vermittelt Grundlagen der Informatik, der Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften und der Verwaltungspsychologie sowie berufsfeldbezogene Studieninhalte.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.