§ 26 GVIDVDV — Studienstruktur

(1) Die Studieninhalte werden in thematisch und zeitlich abgegrenzten Modulen vermittelt. Die Module können interdisziplinär ausgestaltet sein.

(2) Die Module sind folgenden Modulgruppen zugeordnet:

1.

Theoretische Informatik,

2.

Praktische Informatik,

3.

Angewandte Informatik,

4.

Technische Informatik,

5.

Wirtschaftswissenschaften,

6.

Verwaltungspsychologische Grundlagen,

7.

Digitale Verwaltung,

8.

Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

9.

IT-Recht,

10.

Berufspraxis,

11.

Bachelorarbeit.

(3) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:

SemesterStudienabschnitt

11. SemesterFachstudien

22. SemesterFachstudien

33. SemesterPraxisstudien

44. SemesterFachstudien

55. SemesterFachstudien

66. SemesterPraxisstudien

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.