§ 26 GVIDVDV — Studienstruktur
(1) Die Studieninhalte werden in thematisch und zeitlich abgegrenzten Modulen vermittelt. Die Module können interdisziplinär ausgestaltet sein.
(2) Die Module sind folgenden Modulgruppen zugeordnet:
1.
Theoretische Informatik,
2.
Praktische Informatik,
3.
Angewandte Informatik,
4.
Technische Informatik,
5.
Wirtschaftswissenschaften,
6.
Verwaltungspsychologische Grundlagen,
7.
Digitale Verwaltung,
8.
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
9.
IT-Recht,
10.
Berufspraxis,
11.
Bachelorarbeit.
(3) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:
SemesterStudienabschnitt
11. SemesterFachstudien
22. SemesterFachstudien
33. SemesterPraxisstudien
44. SemesterFachstudien
55. SemesterFachstudien
66. SemesterPraxisstudien
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.