Inhaltsübersicht GtDFmEloAufklVDV

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Vorbereitungsdienst

§  2Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes

§  3Dauer des Vorbereitungsdienstes

§  4Erholungsurlaub

§  5Einstellungsbehörden

§  6Nachteilsausgleich

Abschnitt 2

Auswahlverfahren und Einstellung

§  7Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren

§  8Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente

§  9Auswahlkommission

§ 10Ergänzende Festlegungen

§ 11Bestandteile des Auswahlverfahrens

§ 12Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

§ 13Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens

§ 14Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens

§ 15Bewertung der Eignungsmerkmale

§ 16Gesamtergebnis; Rangfolge

§ 17Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Abschnitt 3

Berufspraktische Studienzeit

§ 18Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende

§ 19Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Studienzeit

§ 20Ausbildungsrahmenplan

§ 21Rahmenlehrplan

§ 22Ausbildungsplan

§ 23Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge

§ 24Lehrgang „Technische Aufklärung I“

§ 25Lehrgänge „Technische Aufklärung II Bundeswehr“ und „Technische Aufklärung II Bundesnachrichtendienst“

§ 26Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“

§ 27Lehrgänge „Auswertung Technische Aufklärung Bundeswehr“ und „Auswertung Technische Aufklärung Bundesnachrichtendienst“

§ 28Praktische Ausbildung

Abschnitt 4

Klausuren und Bewertungen

§ 29Klausuren in den Lehrgängen

§ 30Durchführung der Klausuren

§ 31Nachholen von Klausuren

§ 32Zeugnis je Lehrgang

§ 33Zusammenfassendes Zeugnis der Lehrgänge

§ 34Verhinderung, Ordnungsverstöße

§ 35Bewertungen während der praktischen Ausbildung

§ 36Zusammenfassendes Zeugnis der praktischen Ausbildung

Abschnitt 5

Laufbahnprüfung

§ 37Zweck und Inhalt

§ 38Zulassung

§ 39Bestandteile

§ 40Prüfungsamt

§ 41Einrichtung von Prüfungskommissionen

§ 42Mitglieder der Prüfungskommissionen

§ 43Entscheidungen der Prüfungskommission

§ 44Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung

§ 45Prüfungsort und Prüfungstermin

§ 46Schriftliche Prüfung

§ 47Durchführung der schriftlichen Prüfung

§ 48Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung

§ 49Zulassung zur mündlichen Prüfung

§ 50Gegenstand der mündlichen Prüfung

§ 51Durchführung der mündlichen Prüfung

§ 52Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung

§ 53Verhinderung

§ 54Ordnungsverstöße

§ 55Bewertungen der Leistungen

§ 56Wiederholung

§ 57Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote

§ 58Abschlusszeugnis

§ 59Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis

§ 60Prüfungsakten, Einsichtnahme

Abschnitt 6

Schlussvorschriften

§ 61Übergangsvorschrift

§ 62Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.