§ 1 GtDFmEloAufklVDV — Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung besteht aus der berufspraktischen Studienzeit und der Laufbahnprüfung nach dieser Verordnung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.