§ 39 GntDBwVVDV — Bestandteile der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit besteht aus

1.

der Bachelorthesis und

2.

der Verteidigung der Bachelorthesis.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.