§ 51 GDBNDVerfSchVDV — Bestandteile der Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.

der Diplomarbeit und dem Diplomkolloquium,

2.

der schriftlichen Abschlussprüfung und

3.

der mündlichen Abschlussprüfung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.