§ 51 GDBNDVerfSchVDV — Bestandteile der Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
der Diplomarbeit und dem Diplomkolloquium,
2.
der schriftlichen Abschlussprüfung und
3.
der mündlichen Abschlussprüfung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.