Anlage II Kap X B I EinigVtr — Anlage II Kapitel X Sachgebiet B - Jugend Abschnitt I

Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft:

1.

Anordnung vom 20. Juli 1990 über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend" (GBl. I Nr. 60 S. 1473).

2.

Erste Durchführungsbestimmung vom 5. Januar 1966 zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - Fürsorge - und Aufsichtsordnung - (GBl. II Nr. 5 S. 19).

3.

§ 2 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 20. Dezember 1968 zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem - Bildung und Erziehung im zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden - (GBl. II 1969 Nr. 3 S. 33).

4.

Verordnung vom 16. Oktober 1975 über die Schüler- und Kinderspeisung und deren Durchführungsbestimmungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.