Anlage II Kap V EinigVtr — Anlage II Kapitel VGeschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft

(Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1201 - 1203)

Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte untergliedert.

Er ist wie folgt abrufbar:

a)

kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap V) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel V der Anlage II -

b)

sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap V E) - Ausgegeben wird das Dokument zum Sachgebiet E des Kapitels V der Anlage II -

c)

abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap V E II) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt II des Sachgebiets E des Kapitels V der Anlage II -

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.