Anlage II Kap IV EinigVtr — Anlage II Kapitel IVGeschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen
(Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1194 - 1200)
Der Text des Kapitels ist in Abschnitte untergliedert.
Er ist wie folgt abrufbar:
a)
kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap IV) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel IV der Anlage II -
b)
abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap IV III) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt III des Kapitels IV der Anlage II -
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.