Anlage II Kap IV EinigVtr — Anlage II Kapitel IVGeschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen

(Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1194 - 1200)

Der Text des Kapitels ist in Abschnitte untergliedert.

Er ist wie folgt abrufbar:

a)

kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap IV) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel IV der Anlage II -

b)

abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap IV III) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt III des Kapitels IV der Anlage II -

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.