Anlage II Kap IX EinigVtr — Anlage II Kapitel IXGeschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
(Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1217)
siehe Kapitel XIX
Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten
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