Anlage II Kap VI A II EinigVtr — Anlage II Kapitel VI Sachgebiet A - Bodennutzung und Tierhaltung Abschnitt II
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:
1.
Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik - Landwirtschaftsanpassungsgesetz - vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 642)
a)
In § 44 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Wirtschaftsgebäuden" ein Komma und die Worte "Milchreferenzmengen, Lieferungsrechte für Zuckerrüben" eingefügt.
b)
§ 53 Abs. 3 wird gestrichen.
c)
§ 69 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 wird gestrichen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.