Anlage II Kap VI A II EinigVtr — Anlage II Kapitel VI Sachgebiet A - Bodennutzung und Tierhaltung Abschnitt II

Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:

1.

Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik - Landwirtschaftsanpassungsgesetz - vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 642)

a)

In § 44 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Wirtschaftsgebäuden" ein Komma und die Worte "Milchreferenzmengen, Lieferungsrechte für Zuckerrüben" eingefügt.

b)

§ 53 Abs. 3 wird gestrichen.

c)

§ 69 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 wird gestrichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.