Anlage II Kap III B II EinigVtr — Anlage II Kapitel III Sachgebiet B - Bürgerliches Recht Abschnitt II

Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Aufhebungen in Kraft:

1.

Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken - Grundstücksverkehrsverordnung - vom 15. Dezember 1977 (GBl. 1978 I Nr. 5 S. 73), zuletzt geändert durch das 1. Zivilrechtsänderungsgesetz vom 28. Juni 1990 (GBl. I Nr. 39 S. 524)

a)

§ 3 Abs. 1, 2 und 4 wird aufgehoben.

b)

§§ 5 und 6 werden aufgehoben.

c)

§ 7 erhält folgende Fassung:

"Für die Erteilung der Genehmigung sind die Landratsämter und die Stadtverwaltungen zuständig."

d)

§§ 8 bis 15 werden aufgehoben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.