Anlage II Kap XVIII EinigVtr — Anlage II Kapitel XVIIIStatistik
Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1234
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.