2. BTGO1980Anl1ABest
Bei einer Anzeige der Berufstätigkeit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 der Verhaltensregeln sind bei unselbständigen Tätigkeiten genaue Angaben über den Arbeitgeber (Name und Anschrift) sowie über Art und Umfang der Tätigkeit mitzuteilen, bei selbständigen Tätigkeiten als Gewerbetreibender die Art des Gewerbes sowie Name und Sitz der Firma und bei freien Berufen und sonstigen selbständigen Berufen eine genaue Bezeichnung des Berufs sowie Ort oder Sitz der Berufsausübung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.