13. BTGO1980Anl1ABest
Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig. Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.