12. BTGO1980Anl1ABest

Mehrere Spenden desselben Spenders sind anzeigepflichtig, wenn sie im Jahr den Betrag von 5.000 Euro übersteigen.

Einer Anzeige bei Gastgeschenken bedarf es nicht, wenn der materielle Wert des Gastgeschenkes 200 Euro nicht übersteigt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.