Anlage 3 BinSchSprFunkV — (zu § 9 Abs. 1) Prüfungsprogramm

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 4577 - 4578

Nummer
Prüfungsteil
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Ergänzungsprüfung für Inhaber des ROC, GOC, UBZ, LRC und SRC

 
A.
Theoretische Kenntnisse über den Binnenschifffahrtsfunk
 
 

1.
Kenntnisse und wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
 
 

1.1
Verkehrskreise
X
X

1.1.1
Schiff - Schiff
X
X

1.1.2
Nautische Information
X
X

1.1.3
Schiff - Hafenbehörde
X
X

1.1.4
Funkverkehr an Bord
X
X

1.1.5
Öffentlicher Nachrichtenaustausch
X
X

2.
Rangfolge und Arten des Verkehrs im Binnenschifffahrtsfunk
 
 

2.1
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
X
X

2.2
Routinegespräche
X
X

2.3
Bestätigung von Meldungen
X
 

2.4
Anweisungen von Landfunkstellen
X
X

2.5
Gespräche sozialen Inhalts
X
X

2.6
Testsendungen
X
 

3.
Funkstellen im Binnenschifffahrtsfunk
 
 

3.1
Schiffsfunkstellen
X
X

3.2
Landfunkstellen
X
X

3.3
Tragbare Funkanlagen
X
X

3.4
Kennzeichnung der Funkstellen
X
X

3.5
Funkausrüstungspflicht
X
X

3.6
Frequenzzuteilung
X
X

4.
Grundkenntnisse über Frequenzen und ihre Nutzung
 
 

4.1
Ausbreitung der Ultrakurzwellen (UKW/VHF)
X
 

4.2
Zuweisung der UKW-Kanäle im Binnenschifffahrtsfunk
X
X

4.3
Betriebsarten Simplex, Duplex, Semi-Duplex
X
 

4.4
Digitaler Selektivruf (DSC)
X
 

4.5
Zwei-Kanal-Überwachung (Dual watch)
X
 

4.6
Begrenzung der Sendeleistung
X
X

5.
Automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS)
 
 

5.1
Bildung der ATIS-Nummer
X
X

6.
Grundkenntnisse über Bestimmungen und Veröffentlichungen, die den Binnenschifffahrtsfunk betreffen
 
 

6.1
Aufsicht über die Schiffsfunkstelle
X
 

6.2
Fernmeldegeheimnis und Abhörverbot
X
 

6.3
Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
X
X

6.3.1
Allgemeiner Teil
X
X

6.3.2
Regionale Teile
X
X

6.4
Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk
X
X

6.5
Sprachen im Binnenschifffahrtsfunk
X
X

6.6
Empfohlene Redewendungen für die Fahrt
X
X

7.
Technische Kenntnisse
 
 

7.1
Strom, Spannung und Leistung
X
 

7.2
Antennen
X
 

 
B.
Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer Schiffsfunkstelle
 
 

1.
Praktische Kenntnisse
 
 

1.1
UKW-Funkanlagen
X
 

1.2
Grundeinstellung
X
 

1.3
Kanalauswahl
X
 

1.4
Sendeleistung
X
 

1.5
Rauschsperre (Squelch)
X
 

2.
Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks
 
 

2.1
Notverkehr
X
X

2.2
Dringlichkeitsverkehr
X
X

2.3
Sicherheitsverkehr
X
X

2.4
Routinegespräch
X
 

2.5
Testsendungen
X
 

3.
Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks
 
 

3.1
Anruf an eine Funkstelle
X
 

3.2
Beantwortung von Anrufen
X
 

3.3
Anruf an alle Funkstellen
X
 

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.