Anlage 2 BinSchSprFunkV — (zu § 4 Abs. 3 Nr. 1, § 14) UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 4576
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines UKW-Sprechfunkzeugnisses)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.