§ 6 BinSchSprFunkV — Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis
Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.