§ 23 BinSchEO — Tragfähigkeit

Die Tragfähigkeit in Süßwasser mit der Dichte 1 entspricht der Wasserverdrängung von der Leerebene bis zur oberen Eichebene. Die Tragfähigkeit ist in Tonnen anzugeben und in Rubrik 22 des Eichscheins einzutragen, wobei auf 3 Dezimalstellen gerundet wird.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.