§ 14 BinSchEO — Genauigkeit

Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, dass eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als

1 % bei einer Verdrängung von höchstens 500 m3,

5 m3 bei einer Verdrängung von mehr als 500 m3 bis zu 2 000 m3,

¼ % bei einer Verdrängung von mehr als 2 000 m3,gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.