Anlage 4 AnzV — (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2812 — 2813)

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Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,

Unternehmensliste

wird durch die BBk ausgefüllt

Ident-Nr. des UnternehmensNr.Firma, Rechtsform und Sitz

(lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat; Register-Nr./Amtsgericht6, Rechtsträgerkennung7, Wirtschaftszweig8; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9Kapital des Unternehmens16Verhältnis

zum

Institut

Tsd. EuroFremdwährung

WährungTsd.

Die durchgerechnete Kapitalquote beträgt        Prozent.

BeteiligungsstrukturC

Beteiligtes UnternehmenBeteiligungs-

unternehmenbesonderer VermittlerArtEKapitalanteil13Stimm-

rechts-

anteil13, 17

in Prozentbeherr-schender Einfluss

in ProzentTsd. Euro

Nennwert14Buchwert15

Fußnoten:

Die Fußnoten 6 bis 17 entsprechen den Fußnoten in Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige) und Anlage 5 (passivische Beteiligungsanzeige).

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.