Anlage 4 AnzV — (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2812 — 2813)
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Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,
Unternehmensliste
wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des UnternehmensNr.Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat; Register-Nr./Amtsgericht6, Rechtsträgerkennung7, Wirtschaftszweig8; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9Kapital des Unternehmens16Verhältnis
zum
Institut
Tsd. EuroFremdwährung
WährungTsd.
Die durchgerechnete Kapitalquote beträgt Prozent.
BeteiligungsstrukturC
Beteiligtes UnternehmenBeteiligungs-
unternehmenbesonderer VermittlerArtEKapitalanteil13Stimm-
rechts-
anteil13, 17
in Prozentbeherr-schender Einfluss
in ProzentTsd. Euro
Nennwert14Buchwert15
Fußnoten:
Die Fußnoten 6 bis 17 entsprechen den Fußnoten in Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige) und Anlage 5 (passivische Beteiligungsanzeige).
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.