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Startseite › Gesetze › AnzV › Anlage 27
AnzV
  1. Eingangsformel
  2. § 1 Einreichungsverfahren
  3. § 2 Rechtsträgerkennung
  4. § 3 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes (Wesentliche Auslagerungen)
  5. § 4 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 17 und Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes
  6. § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen)
  7. § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person
  8. § 5b Erklärungen der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Personen und des anzeigenden Instituts
  9. § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person
  10. § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person
  11. § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen)
  12. § 5f Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall
  13. § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat)
  14. § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland, Befreiungen)
  15. § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen)
  16. § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes (Anzahl inländischer Zweigstellen)
  17. § 9a Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6, Absatz 1c und 1d des Kreditwesengesetzes (Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten)
  18. § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten)
  19. § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung)
  20. § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen)
  21. § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums)
  22. § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte)
  23. § 14 Anzeigen und Vorlage von Unterlagen nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (Anträge auf Erlaubnis)
  24. § 15 Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes (Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland)
  25. § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften)
  26. § 16a Übergangsvorschrift
  27. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  28. Anlage 1 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AnzV)
  29. Anlage 2 (zu § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AnzV)PVVALSI
  30. Anlage 2a (zu § 5b Abs. 3 AnzV)PVZLSI
  31. Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV)
  32. Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)
  33. Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)
  34. Anlage 6 (zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)NTLSI
  35. Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2 AnzV)
  36. Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV)PVGSIECB-CONFIDENTIAL
  37. Anlage 9 (zu § 5 Abs. 2 Nr. 2, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AnzV)PVVASIECB-CONFIDENTIAL
  38. Anlage 10 (zu § 5b Abs. 4 AnzV)PVFUECB-CONFIDENTIAL
  39. Anlage 11 (zu § 5b Abs. 5 AnzV)PVFPECB-CONFIDENTIAL
  40. Anlage 12 (zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV)NTSIECB-CONFIDENTIAL
  41. Anlage 13
  42. Anlage 14
  43. Anlage 15
  44. Anlage 16
  45. Anlage 17
  46. Anlage 18
  47. Anlage 19
  48. Anlage 20
  49. Anlage 21
  50. Anlage 22
  51. Anlage 23
  52. Anlage 24
  53. Anlage 25
  54. Anlage 26
  55. Anlage 27
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Anlage 27 AnzV

(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 411, S. 82)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
Anlage 26
Inhaltsverzeichnis
AnzV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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