Inhaltsübersicht ÖDAPrV

Abschnitt 1

Allgemeines

§ 1AnwendungsbereichAbschnitt 2

Abschlussprüfung

Unterabschnitt 1

Prüfungsausschuss und Prüferdelegation

§ 2Errichten der Prüfungsausschüsse

§ 3Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse

§ 4Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle

§ 5Zusammensetzung der Prüferdelegation

§ 6Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle

§ 7Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation

§ 8Verschwiegenheitspflicht

Unterabschnitt 2

Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung

§ 9Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung

§ 10Antragsformular

§ 11Antrag auf Zulassung

§ 12Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung

§ 13Entscheidung über die Zulassung

§ 14Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung

Unterabschnitt 3

Durchführung der Abschlussprüfung

§ 15Gliederung der Abschlussprüfung

§ 16Leitung der Abschlussprüfung

§ 17Prüfungsaufgaben

§ 18Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem

§ 19Nichtöffentlichkeit

§ 20Nachteilsausgleich

§ 21Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen

§ 22Aufsicht

§ 23Ausweispflicht und Belehrung

§ 24Prüfungsprotokoll

§ 25Täuschungshandlung

§ 26Ordnungsverstoß

§ 27Rücktritt von der Abschlussprüfung

§ 28Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung

§ 29Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung

Unterabschnitt 4

Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung

§ 30Bewertungsschlüssel

§ 31Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen

§ 32Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter

§ 33Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung

§ 34Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung

§ 35Bekanntgabe von Bewertungen

Unterabschnitt 5

Mündliche Ergänzungsprüfung

§ 36Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung

§ 37Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung

§ 38Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung

§ 39Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 6

Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung

§ 40Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung

§ 41Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung

§ 42Bescheinigung über das Bestehen

§ 43Prüfungszeugnis

§ 44Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung

§ 45Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen

Unterabschnitt 7

Wiederholung der Abschlussprüfung

§ 46Termin der Wiederholung

§ 47Antrag zur Wiederholung

§ 48Umfang der Wiederholung

§ 49Ergebnisse der Wiederholung

Abschnitt 3

Prüfung der Zusatzqualifikation

§ 50Prüfung der Zusatzqualifikation

Abschnitt 4

Schlussbestimmung

§ 51Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.