§ 5 ÖDAPrV — Zusammensetzung der Prüferdelegation

Die Prüferdelegation besteht

1.

für den Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement aus sechs Mitgliedern

2.

für die anderen Ausbildungsberufe aus fünf Mitgliedern.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.