§ 7 1-DM-GoldmünzG — Ausgabepreis

Die Deutsche Bundesbank bestimmt den Ausgabepreis der 1-DM-Goldmünze nach dem Marktpreis für Gold am Tag vor der Erstausgabe zuzüglich eines marktüblichen Ausgabeaufschlags. Sie kann den Ausgabepreis wegen einer Änderung des Goldpreises im Absatzzeitraum verändern.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.