Anlage 2 WpIPrüfbV — (zu § 40)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 20)
SON02W
Datenübersicht für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Wertpapierinstitut:
Laufende
NummerAuslagerungsunter-
nehmen inklusive
AdresseKN-Ident-
NummerAusgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.