Anlage 2 WpIPrüfbV — (zu § 40)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 20)

SON02W

Datenübersicht für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Wertpapierinstitut:

Laufende

NummerAuslagerungsunter-

nehmen inklusive

AdresseKN-Ident-

NummerAusgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus

(geplant zum/

durchgeführt am/

beendet am)Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.