§ 39 WPapBerSchlG

Soweit dieses Gesetz auf das Wertpapierbereinigungsgesetz Bezug nimmt, ist darunter je nach dem Geltungsbereich das Gesetz zur Bereinigung des Wertpapierwesens vom 19. August 1949 (WiGBl. S. 295), geändert durch Artikel X § 15 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 861), oder das entsprechende Gesetz des Landes Berlin vom 26. September 1949 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil I S. 346) zu verstehen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.