Anlage 2 WeinÜV 1995 — (zu § 35 Abs. 4 Nr. 2)Untersuchungsstellen für das Zweitgutachten bei Einfuhruntersuchungen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 3382
1.
Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg,
2.
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe, Münster,
3.
Landesuntersuchungsamt - Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz,
4.
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Standort Dresden,
5.
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Würzburg,
6.
(weggefallen)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.