Anlage 2 WeinÜV 1995 — (zu § 35 Abs. 4 Nr. 2)Untersuchungsstellen für das Zweitgutachten bei Einfuhruntersuchungen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 3382

1.

Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg,

2.

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe, Münster,

3.

Landesuntersuchungsamt - Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz,

4.

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Standort Dresden,

5.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Würzburg,

6.

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.