§ 16 SVOrgSaarG

Die Bergbau-Berufsgenossenschaft für das Saarland wird eine Bezirksverwaltung der Bergbau-Berufsgenossenschaft. Die Organe der Bergbau-Berufsgenossenschaft für das Saarland werden Organe der Bezirksverwaltung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.