§ 16 SVOrgSaarG
Die Bergbau-Berufsgenossenschaft für das Saarland wird eine Bezirksverwaltung der Bergbau-Berufsgenossenschaft. Die Organe der Bergbau-Berufsgenossenschaft für das Saarland werden Organe der Bezirksverwaltung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.