Anlage 7 SeeLAuFV — (zu § 19)Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 33 - 34)
7.1 Muster des Ausweises für Seelotsinnen und Seelotsen
Vorderseite:
Rückseite:
7.2 Muster des Ausweises für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
Vorderseite:
Rückseite:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.