Anlage 2 SeeLAuFV — (zu § 3 Absatz 1)Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 25)

Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.

LA 1höchste Punktzahl

Eignungsuntersuchung40

Kenntnisse der englischen Sprache10

Beherrschen der deutschen Sprache10

Geburtsjahrgang10

Höchstes Abschlusszeugnis

– allgemeinbildende Schule5

ODER

– Bachelorabschluss der Hochschule (NWO)10

Fahrtzeit als NWO10

Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15

Gesamt max.105

LA 3 und LA 2höchste Punktzahl

Eignungsuntersuchung35

Kenntnisse der englischen Sprache10

Beherrschen der deutschen Sprache10

Geburtsjahrgang10

Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule5

Dienststellung an Bord7,5

Fahrtzeiten, Schiffsgröße7,5

Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15

Gesamt max.100

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.