Anlage 5 SeeLAuFV — (zu den §§ 10 und 11)Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 31)

Bundeslotsenkammer/Lotsenbrüderschaft[Logo]

Prüfungszeugnis

nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 im Rahmen der Seelotsenausbildung

bzw. über die Eingangsprüfung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3

Die Seelotsenanwärterin/Der Seelotsenanwärter

geboren am in

hat die praktische Prüfung nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 der Lotsenausbildung bzw. für die Zulassung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3 bestanden.

, den

Leitung der Prüfungskommission

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.