§ 58 SchiedsG
Dieses Gesetz tritt am Tage des Inkrafttretens des Einigungsvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.