Nr 34 PreisLS — Mengenansatz und Bewertung
Für die Bemessung sonstiger Kostenarten, insbesondere der
Mieten und Pachten
Bürokosten
Werbe- und Repräsentationskosten
Transportkosten
Kosten des Zahlungsverkehrs gelten die Nummern 4 und 16 bis 21 sinngemäß.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.