Nr 34 PreisLS — Mengenansatz und Bewertung

Für die Bemessung sonstiger Kostenarten, insbesondere der

Mieten und Pachten

Bürokosten

Werbe- und Repräsentationskosten

Transportkosten

Kosten des Zahlungsverkehrs gelten die Nummern 4 und 16 bis 21 sinngemäß.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.