Nr 20 PreisLS — Beistellung von Stoffen, Personal oder Anlagen
Vom Auftraggeber kostenlos beigestellte Stoffe, Personal oder Anlagen sind, soweit sie Gemeinkosten verursachen, entsprechend ihrem gegebenenfalls geschätzten Wert den Kosten zuzuschlagen und sodann von den Selbstkosten mit dem gleichen Wert wieder abzusetzen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.