Art 6 JüdMilSeelsVtr

Die jüdischen Soldaten und Soldatinnen werden in die jüdischen Gemeinden vor Ort eingebunden. Das Errichten von jüdischen Militärgemeinden ist nicht vorgesehen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.